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Elektiv wird nicht selektiv

Streit um Referentenentwurf zur Krankenhausfinanzierung geht weiter

[07.09.2008] - Am 04.09.2008 fand eine Fachanhörung zum (offiziellen) Referentenentwurf vom 22.08.2008 für ein "Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz, KHRG)" statt. Tags darauf - am 05.09.2008 - wurde mit den Gesundheitsministern der Länder weiter über das KHRG verhandelt. Schon aus der Begründung zum Referentenentwurf ging und geht hervor, dass die Bundesländer recht unterschiedliche Positionen einnehmen, nicht zuletzt, weil die Landesbasisfallwerte beträchtlich divergieren und rein fachliche Begründungen für die Preisunterschiede kaum angegeben werden können. Der Entwurf des KHRG sieht daher - nach wie vor - eine Konvergenzphase für die Landesbasisfallwerte vor, allerdings zunächst nur mit Blick auf eine schmalere Preis-Bandbreite, nicht mit dem Ziel eines einzelnen einheitlichen "Bundesbasisfallwerts".

Anlässlich der Fachanhörung am 04.09.2008 schlug die DKG weiter Alarm wegen der stetig zunehmenden Finanznot der Krankenhäuser. Der DKG-Geschäftsführer Georg Baum wies darauf hin, dass der Wegfall von bis zu 20.000 Stellen drohe, wenn den Krankenhäusern nicht bald effektiv unter die Arme gegriffen werde.

Der Spitzenverband der GKV bemängelte demgegenüber, dass aus dem Referentenentwurf das - aus ihrer Sicht wichtige - Instrument des Vertragswettbewerbs eliminiert worden sei und die Klagen der Krankenhäuser grundsätzlich keine Grundlage hätten, da ihnen ohnehin zusätzliche Mittel zufließen würden. Immerhin: Das mit dem griffigen Slogan Elektiv wird selektiv vom AOK-BV vorgeschlagene Modell einer zukünftigen Krankenhausfinanzierung nach Ende der Konvergenzphase hatte am 19.04.2007 den ersten Preis des diesbezüglichen Wettbewerbs der B. Braun-Stiftung anlässlich des 6. Nationalen DRG-Forums erhalten.

Bereits am 25.08.2008 hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einer Pressemitteilung gewarnt: "Nicht endlos verhandeln, für die Kliniken jetzt handeln". In dieser Pressemitteilung hieß es unter anderem:

Der vorgelegte Referentenentwurf ist enttäuschend. Er bringt keine Klarheit über die dringend notwendige finanzielle Hilfe für die Krankenhäuser.
Der seit Monaten angekündigte Referentenentwurf ist ein hoch komplexes, umfassendes Krankenhausreformgesetz geworden (...). Es ist kaum vorstellbar, dass dieses Vorhaben bis zum Jahresende abgeschlossen ist (...).
Erfreulich ist immerhin, dass das BMG und die Gesundheitsexperten der Koalitionsfraktionen von Selektiv-Verträgen, mit denen einzelne Krankenkassen die Krankenhäuser zu Rabatten hätten nötigen können, Abstand genommen haben und diese Überlegungen in dem Referentenentwurf nicht weiter verfolgt werden.

Am 29.08.2008 hatte der AOK-Bundesverband seinerseits eine - sehr knapp gehaltene - Stellungnahme über seinen News-Feed verbreitet und lapidar (oder indigniert) konstatiert:

Der Referentenentwurf zum "Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009" (Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz - KHRG) vom 22. August 2008 beinhaltet gegenüber der ersten Fassung zwei Änderungen: Bei der Investitionsförderung entfällt die Festlegung des für 2008 veranschlagten Gesamtbetrages als Untergrenze für das Investitionsvolumen der Länder.
Der Paragraf 10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) ist im offiziellen Referentenentwurf in eckige Klammern gesetzt. Dadurch steht die einzusetzende Arbeitsgruppe der Länder gegebenenfalls zur Disposition.
Alle anderen geplanten Regelungen, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung gehen, wie die anteilige Berücksichtigung der Tariflohnsteigerungen, das Sonderprogramm Pflegepersonal sowie die Ablösung der Grundlohnsummenanbindung durch einen Orientierungswert sind unverändert geblieben.

Der AOK-Bundesverband hatte sich immerhin und dankenswerterweise die Mühe gemacht, den zu einem früheren Zeitpunkt durchgesickerten und von der Bundeskanzlerin gestoppten ersten Referentenentwurf zum KHRG vom 22.07.08 mit der - offiziellen - Fassung vom 22.08.08 zu vergleichen und das Ergebnis dieses Vergleichs auf seiner Homepage zu veröffentlichen (Verweis siehe unten).

In der politischen Auseinandersetzung um die Zukunft der Krankenhausfinanzierung hatte sich Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder (BMG) bereits am 19.08.2008 zu verschiedenen Fragen wie folgt geäußert:

Die Ursachen für die angespannte wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser sind vielfältig. Zu ihnen gehört u. a., dass die Länder ihren Verpflichtungen zur Investitionsfinanzierung nicht in ausreichendem Maß nachkommen. Dadurch ist es in einer Vielzahl von Fällen dazu gekommen, dass die für die Bezahlung der Betriebskosten vorgesehenen und über die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Mittel zweckwidrig zur Finanzierung dringend notwendiger Investitionen eingesetzt worden sind. Die Bundesregierung wird in den nächsten Wochen Vorschläge vorlegen, mit denen die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser adäquat verbessert werden kann.
Dass der wirtschaftliche Druck in Ländern mit niedrigen Landesbasisfallwerten für die Krankenhäuser im jeweiligen Land höher ist als in Ländern mit hohen Landesbasisfallwerten, ist naheliegend. Um innerhalb des leistungsorientierten Fallpauschalensystems für akutstationäre Krankenhausleistungen zu einer Angleichung der Rahmenbedingungen zu gelangen, soll ein Konzept zur schrittweisen Angleichung der unterschiedlich hohen Landesbasisfallwerte an einen einheitlichen Basisfallwert oder einen Basisfallwertkorridor erarbeitet werden.
Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass es im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern an einer wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und der stationären Patientenversorgung im weiteren Verfahren gelingen wird, einen Konsens für eine ausgewogene Reform im Krankenhausbereich zu finden.

Quellen und weiterführende Verweise:

In den News

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