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Medizinisches Controlling in der Geriatrie


Grundsätzlich sollte das Medizincontrolling eines Krankenhauses mit geriatrischem Leistungsbereich ergänzend zu den vorgegebenen Fallgruppen des Fallpauschalenkatalogs stets auch eine zusammenfassende Betrachtung unter spezifisch geriatrischen Gesichtspunkten vornehmen, d. h. unter besonderer Berücksichtigung der für die Eingruppierung relevanten, spezifisch geriatrischen Prozedurenkodes.

Die frührehabilitativen Fallgruppen können über die entsprechenden Prozedurenkodes sicher von anderen Fallgruppen abgegrenzt werden. Demgegenüber unterscheiden sich Patienten, die mit palliativmedizinischer Indikation aufgenommen werden, nicht unmittelbar von rein akutmedizinischen Patienten mit primär kurativem Behandlungsansatz. Bei ausgeprägtem palliativmedizinischen Schwerpunkt muss daher eine Identifizierung mittels hausinterner Zusatzdokumentation sichergestellt werden. Palliativ behandelte geriatrische Patienten unterscheiden sich beispielsweise in ihrem Aufnahmemodus (häufiger Aufnahme durch Verlegung), in ihrem Hauptdiagnosespektrum (häufiger aus dem onkologischen Bereich) sowie in ihrer längeren Verweildauer. Weder für die ausschließlich akutmedizinisch behandelte, noch für die ausschließlich palliativ behandelte Patientengruppe sollte die Kodierung einer geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung erfolgen. Diese ist ausschließlich den Fällen vorbehalten, die alle Kriterien tatsächlich erfüllen. Sonst wird eine hausintern einigermaßen zuverlässige Einschätzung der Größenordnung des "Geriatrieproblems" nicht möglich sein. Zudem würde es auf absehbare Zeit auch keine sachgerechte Lösung für die frührehabilitative Komplexbehandlung geben können, da bereits durch Fehlkodierungen im nicht-geriatrischen Bereich eine erhebliche Unschärfe in die Daten zur Weiterentwicklung des Systems hineingetragen wird.

Geriatrische Hauptfallgruppen (MDC)

Die Notwendigkeit der leistungsbezogenen Differenzierung geriatrischer „Hauptgruppen“ soll hier exemplarisch veranschaulicht werden. Aufgrund der durchschnittlich längeren Verweildauer in der Geriatrie werden in vielen Fallgruppen substantielle Erlöse über Zuschläge durch Überschreiten der oberen Grenzverweildauer realisiert. Diese Erlöse sind von verschiedenen Katalogparametern abhängig, vor allem von den berechneten Verweildauergrenzen und Zuschlagsgewichten. Die Ausgleichswirkungen fallen daher in verschiedenen Gruppen unterschiedlich aus.

  • Geriatrische Patienten ohne Komplexbehandlung

Abb.: MDC_ohneGKB
Abb. 1: Geriatrische Patienten ohne Komplexbehandlung

In Abb. 1 werden exemplarisch die sechs häufigsten MDC der Geriatrie gezeigt (Fallanteil zusammen ca. 90%), wobei zunächst nur Fälle ohne dokumentierte Komplexbehandlung (OPS 8-550) eingeschlossen sind. Betrachtet man die Verweildauer als Kostenindikator, dann ist bereits aus dieser groben Darstellung ersichtlich, dass im Durchschnitt die Relativgewichte in der MDC 08, der MDC 05 und der MDC 06 hochproblematisch sind (G-DRG V1.0). Während jedoch die durchschnittlichen Zuschlagsgewichte in der MDC 06 für einen gewissen Ausgleich sorgen können, ist dies in der MDC 05 und der MDC 08 sicher nicht mehr der Fall. Weiterhin gibt die – für Fälle ohne OPS 8-550 – relativ hohe mittlere Verweildauer in der MDC 08 und der MDC 06 Anlass zur Vermutung, dass sich hierunter entweder gehäuft Fallgruppen mit palliativmedizinischer Indikation oder aber Lücken in der Prozedurendokumentation des OPS 8-550 finden lassen.

  • Geriatrische Patienten mit Komplexbehandlung

Abb.: MDC_mitGKB
Abb. 2: Geriatrische Patienten mit Komplexbehandlung

Die besondere Relevanz der Abgrenzung der Gruppen ohne OPS 8-550 wird deutlich, wenn dieser die Darstellung der Fallgruppen mit frührehabilitativer Komplexbehandlung gegenüber gestellt wird (Abb. 2). Hier wird noch einmal ersichtlich, dass sich die Notwendigkeit zur Komplexbehandlung nicht primär aus der Hauptdiagnose ableiten lässt: Unabhängig von der MDC-Zugehörigkeit der Hauptdiagnose liegt die Verweildauer in diesen Gruppen im Durchschnitt bei etwa 25 Tagen. In einem besonders eklatanten Missverhältnis hierzu steht beispielsweise der mittlere erzielte CMI-Rohwert (ohne Berücksichtigung von Zuschlägen) bei einer Hauptdiagnose aus der MDC 06 – Verdauungsorgane. Dementsprechend wird in dieser MDC ein besonders großer Anteil der Erlöse über Zuschläge durch Überschreiten der oberen Grenzverweildauer erzielt. Mit einer Fallpauschalierung hat dies allerdings kaum noch etwas gemein und dürfte – wenn es nicht durch eine entsprechende Systemanpassung korrigiert wird – zu erheblichen Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern führen. Schlimmstenfalls droht, dass beispielsweise geriatrischen Patienten mit postoperativ bestehendem Immobilisationssyndrom oder hirnorganischem Psychosyndrom bei Hauptdiagnose aus dem gastrointestinalen Bereich eine fachgerechte Frührehabilitationsbe­handlung mit dem Ziel der Rückkehr in der Häuslichkeit vorenthalten wird, während für dieselbe Ausgangskonstellation nach einem anderen chirurgischen Eingriff – etwa infolge Fraktur – eine geriatrische Komplexbehandlung durchaus noch „inbegriffen“ sein könnte.

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