[26.11.2004] - Der Bundesrat hat heute dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zum Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) zugestimmt ebenso wie der Deutsche Bundestag gestern (vgl. News vom 25.11.2004).
Beide stimmen damit der ab dem nächsten Jahr beginnenden Umstellung auf landeseinheitliche Preise für gleiche Leistungen in Krankenhäusern zu. Die Umstellung erfolgt in einem nunmehr verlängerten schrittweisen Prozess bis zum Jahr 2009. Den Krankenhäusern wird damit mehr Zeit für die Umstellung auf das DRG-System gegeben.
Die mit dem 2. FPÄndG nunmehr festgelegten Eckdaten der Konvergenzphase zeigt nachstehende Tabelle:
Jahr: | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 |
---|---|---|---|---|---|
Konvergenzstufen | 15 % | 20 % | 20 % | 20 % | 25 % |
Obergrenze | 1,0 % | 1,5 % | 2,0 % | 2,5 % | 3,0 % |
Die Obergrenze bestimmt bei erforderlichen Budgetminderungen die maximalen Angleichungsbeträge der Krankenhausbudgets während der Konvergenzphase. Weitere wichtige Änderungen:
Quellen:
Gesetze online
Aktuelles
Geriatrie-Web.de
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