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Stellungnahme zur veränderten Definition des OPS 8-550

[09.11.2004] - Im Rahmen des diesjährigen OPS-Vorschlagsverfahrens lagen dem DIMDI zum OPS 8-550 unterschiedliche Änderungsvorschläge vor, die seitens der Fachgesellschaften (gemeinsam vertreten durch die DRG-Projektgruppe Geriatrie) und seitens des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände (vertreten durch das Kompetenz-Centrums Geriatrie - KCG - im Auftrag der GKV) eingebracht worden waren.

Die Auffassungen zu Detailaspekten der Revision der Mindestkriterien für den OPS 8-550 divergierten dabei bis zum Abschluss des Verfahrens mittels Fristsetzung durch das DIMDI. Die Fachgesellschaften sind nach wie vor der Auffassung, dass die Kompromisslösung für 2005 in folgenden Punkten nicht sachgerecht ausgestaltet wurde:

  • Art und Umfang der Mindestanforderungen an das Sozialassessment
  • Nicht-Berücksichtigung des Sozialdienstes im geriatrischen Team
  • nicht eindeutige Abgrenzung der terminalen Kodes (8-550.0 bis 8-550.2) durch Vermengung zweier Mindestkriterien (Behandlungsdauer und -intensität)
  • pauschale Unterbewertung von Gruppentherapien
  • übereilte Revision ohne Datengrundlage

Die DRG-Projektgruppe Geriatrie hat diese Kritikpunkte in einer ausführlicheren Stellungnahme zusammengefasst und am 16.07.2004 sowohl dem KCG als auch dem DIMDI übermittelt.

In Übereinstimmung mit dem KCG ist die DRG-Projektgruppe Geriatrie jedoch der Auffassung, dass

  • im nächstfolgenden Vorschlagsverfahren VV2006 eine Lösung für den geriatrischen Sozialdienst gefunden werden muss, und dass
  • für die geriatrische Komplexbehandlung als Krankenhausbehandlung grundsätzlich alle Belegungstage als Behandlungstage zu gelten haben.

Aufgrund dieser sowohl für etwaige Fallprüfungen als auch für das weitere Anpassungsverfahren besonders wichtigen gemeinsamen Übereinstimmung mit dem KCG wurde die Kompromisslösung für 2005 trotz der verbliebenen Kritikpunkte seitens der Fachgesellschaften letztlich toleriert. Die vorausgegangenen Stellungnahmen der DRG-Projektgruppe und des KCG gegenüber der OPS-AG im Rahmen des komplexen diesjährigen Rückspracheverfahrens beim DIMDI finden Sie zum besseren Verständnis nachstehend als PDF-Dateien.

Auszug aus der Stellungnahme der DRG-Projektgruppe zur Qualifikation

Ausgangslage (Qualifikationskriterium, Stand 19.07.2004): »Behandlung durch ein geriatrisches Team unter fachärztlicher Behandlungsleitung (mehrjährige Erfahrung im Bereich "Klinische Geriatrie" und / oder Zusatzausbildung im Bereich "Klinische Geriatrie")«

[04.08.2004] - Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Fachgesellschaften der Geriatrie bereits 2003 und in diesem Jahr erneut - und in Übereinstimmung mit der Auffassung des Kompetenz-Centrums Geriatrie des MDS (Hamburg) - darauf gedrängt haben, die Abrechenbarkeit der Geriatrischen Komplexbehandlung im Krankenhaus an den Nachweis der fakultativen Weiterbildung "Klinische Geriatrie" zu binden. Eine solche Bindung ist jedoch in diesem Jahr zunächst erneut von der AG OPS im Rahmen des OPS-Vorschlagsverfahrens abgelehnt worden. (...)

Nach wie vor soll etwa ein Facharzt für Labormedizin, der im Rahmen seiner klinischen Ausbildung irgend wann einmal 2 Jahre "geriatrisch" gearbeitet hat, die Anforderungen formal ebenso erfüllen, wie jeder der doppelt bzw. oftmals mehrfach qualifizierten Geriater (zumeist Fachärzte für Innere Medizin mit fakultativer Weiterbildung "Klinische Geriatrie" und oftmals weiteren Zusatzqualifikationen aus dem Bereich der physikalischen und rehabilitativen Medizin).

Es wäre dem Fach nicht mehr vermittelbar, wenn nun zu Beginn der Konvergenzphase tatsächlich das Signal gegeben wird, dass der angekündigte Qualitätswettbewerb de facto nicht stattfindet, und dass der, der auf Personalqualifizierung und Strukturqualität gesetzt hat, nicht nur gegenüber "ad-hoc-Anbietern" fachlich fragwürdiger Leistungen benachteiligt, sondern möglicherweise obendrein noch eine fachfremde Umstrukturierung des administrativen Behandlungsumfelds oktroyiert bekäme. Es ist vor diesem Hintergrund überhaupt nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise in den "Rahmenempfehlungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation vom 01.01.2004 (S. 13)" einerseits zwingend die durchgehende Präsenz mindestens eines Arztes mit zugleich internistischer und geriatrischer Fachkompetenz (Facharzt für Innere Medizin mit fakultativer Weiterbildung "Klinische Geriatrie") explizit gefordert ist, andererseits aber gerade für die Durchführung der fachlich anspruchsvolleren stationären geriatrischen Komplexbehandlung eine beliebige Facharztqualifikation mit nicht näher eingegrenzter "mehrjähriger Erfahrung" ausreichend sein soll. (...)

Die Fachgesellschaften möchten daher nochmals dringend anregen, dass - in Übereinstimmung mit der Auffassung des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen - die im OPS 8-550 geforderte Mindestqualifikation zunächst explizit auf den Nachweis der fakultativen Weiterbildung "Klinische Geriatrie" beschränkt wird (Streichung der "mehrjährigen Erfahrung"). Ein Ausufern von Türschildleistungen würde andernfalls wohl zwangsläufig zu einer Rationierung der spezifischen Behandlungsleistungen für ältere Patienten und zu einem sprunghaften Anstieg des Bedarfs an vollstationären Pflegeplätzen führen müssen.

Mit einer Beibehaltung der unscharfen Qualifikationsanforderung in der neuen Definition des OPS 8-550 bei gleichzeitiger Beibehaltung der aktuell gültigen Abrechnungsregeln würde man aller Voraussicht nach die mittlerweile in Deutschland erreichte geriatrische Versorgungsqualität zu Lasten geriatrischer Patienten doch zerschlagen, ob nun politisch gewollt oder nicht. Gerade in Kombination mit den derzeitig gültigen Abrechnungsregeln kann es einen größeren Anreiz zur Türschildversorgung an existierenden Strukturen vorbei eigentlich kaum mehr geben.

Ergebnis (Qualifikationskriterium, Stand 15.10.2004): »Behandlung durch ein geriatrisches Team unter fachärztlicher Behandlungsleitung (Zusatzausbildung im Bereich "Klinische Geriatrie" erforderlich; sofern diese nicht vorliegt, ist zur Aufrechterhaltung bereits bestehender geriatrischer Versorgungsangebote übergangsweise bis zum Jahresende 2007 eine vergleichbare mehrjährige Erfahrung im Bereich "Klinische Geriatrie" ausreichend)« - [OPS-301 Version 2005]

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