Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG).
Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen z.B. Kopien und Ausdrucke dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 Urheberrechtsgesetz). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
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